1. Von der Faulheit der Staatsanwaltschaft (sueddeutsche.de, Heribert Prantl) Handelt es sich bei dem Satz „Man sollte dich köpfen“ um eine „zulässige Meinungsäußerung“? Wenn man nach der Staatsanwaltschaft Berlin geht: Ja! Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Facebook-Nutzer die Grünen-Politikerin Renate Künast mit diesem Satz angegangen war, worauf diese den Nutzer angezeigt hatte. […]