In den Tagen nach der eskalierten Gewalt anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg veröffentlichte die „Bild“-Zeitung Fotos von Personen, denen sie im Untertitel Straftaten zuschrieb. Diese Fotos wurden in den sozialen Netzwerken bedenkenlos geteilt. Doch: Dürfen die das? Ein Überblick über die Rechtslage. Update: Nun hat der Presserat der „Bild“-Zeitung eine Missbilligung gegen die Zeitung ausgesprochen. […]
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