1. Schutz erlaubt (sueddeutsche.de, Wolfgang Janisch) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass deutsche Richter über die Verpixelung von Angeklagtenfotos in Mordprozessen entscheiden dürfen. Damit wurden Beschwerden des „Axel-Springer-Verlags“ und von RTL abgewiesen. Es gelte der Schutz der Unschuldsvermutung, selbst wenn der Angeklagte, wie im konkreten Fall, ein Geständnis abgelegt habe. Dieses müsse immer […]