Angestellte der Fluggesellschaft Ryanair aus Portugal, Spanien und Belgien wollten unter anderem ihren irischen Arbeitgeber verklagen. Doch zunächst stellte sich die Frage: wo eigentlich? Der EuGH urteilte nun, dass dort geklagt wird, wo auch gearbeitet wird. Und für die Bestimmung dieses Ortes gibt der EuGH den Gerichten einige Indizien an die Hand. Das wichtigste: Die […]
The post EuGH – Flugpersonal darf dort wo klagen, wo tatsächlich gearbeitet wird appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.