Das Kraftfahrt-Bundesamt darf die Daten der vom Abgasskandal betroffener Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeben. Das hat nun das OVG Schleswig übereinstimmend mit der Vorinstanz entschieden. Die Zulassungsstellen haben das Recht, zu entscheiden, den weiteren Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen. Die Halterin eines vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung hatte sich […]
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