Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Warentester den lückenlosen und ordnungsgemäßen Ablauf des Testverfahrens beweisen müssen. Andernfalls sind Testnoten mit „mangelhaft“ rufschädigend für den Händler und damit zu unterlassen. Verbraucher vertrauen in der Regel auf gute Warenergebnisse durch anerkannte Prüfstellen. Erst dadurch wird die Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Produktes getroffen. Doch sind […]
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