In einem von unserer Kanzlei geführten Filesharing Verfahren hat das AG Charlottenburg entschieden, dass ein unberechtigt abgemahnter Anschlussinhaber keine Aufklärungspflichten gegenüber einer Abmahnkanzlei hat. Es hat daher eine Klage von Waldorf Frommer abgewiesen. Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer hatte eine Mutter wegen Filesharing abgemahnt. Die Abmahnung erfolgte, weil über ihren Anschluss der Film „Die Bestimmung […]
The post Filesharing Sieg – AG Charlottenburg schützt unschuldig Abgemahnte appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.