Einbrecher haben zu jeder Zeit ein schweres Los. Das soll sich nach der Bundestagswahl im Zuge von Gleichstellungsmaßnahmen ändern. Einbrecher...
Einbrecher haben zu jeder Zeit ein schweres Los. Das soll sich nach der Bundestagswahl im Zuge von Gleichstellungsmaßnahmen ändern. Einbrecher wurden bislang stark diskriminiert und in gar nicht so wenigen Fällen sogar ins Gefängnis gesteckt. Ausweislich ihrer Fähigkeiten und der grundgesetzlich verbrieften Verpflichtungen des Eigentums ein unverzeihlicher Irrtum, der alsbald korrigiert werden muss. Erste vergleichbare Ansätze werden bereits seit Jahren auf EU-Ebene praktiziert. ❖ weiter ►
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Bad Ballerburg: Das Recht befindet sich fortwährend im Wandel. In der aktuellen Merkel-Ära durchläuft es just eine sogenannte “humanitäre Phase“, in der streng darauf zu achten ist, dass die Gleichheit unbedingt gewahrt bleibt. Nun sind die geplanten Neuerungen etwas delikat, sodass man die Umsetzung derselben seitens der Merkel-Junta erst nach der Bundestagswahl angehen möchte. Konkret geht es dabei um den physischen wie rechtlichen Schutz von hauptberuflichen als auch nebenberuflichen Einbrechern. Hier sieht die Regierung akuten Handlungsbedarf.
Worum geht es im Detail? Wenn sich in bestimmten Gegenden, in denen es definitiv nichts mehr abzuräumen (zu stehlen) gibt, die Einbrecher perspektivlos häufen, wird es künftig erste Staatspflicht, diesen Personenkreis zu schützen und zu unterstützten. Insbesondere betrifft dies die Bereitstellung von Transportmitteln, damit diese Menschen sicher diejenigen Zielgebiete gefahrlos erreichen können, die eine bessere Lebensgrundlage für ihr Handwerk versprechen. Immer wieder kommt es sonst vor, dass die Einbrecher beim Überqueren von Straßen, Schienen und mächtigen Wasserwegen tödlich verunglücken. Das muss aus humanitärer Sicht um jeden Preis verhindert werden, auch in dem Wissen, dass Langstreckenreisen nicht Spezialgebiet dieser Klientel sind.
Weiterhin sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet ihre Eigentumssicherungen, Zäune und Schutzanlagen aller Art so auszugestalten, dass die Einbrecher bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch diese Maßnahmen weder gefährdet noch verletzt werden können. In besonders schwierigen Fällen sind Eigentümer zur Hilfe verpflichtet. Auch hier greift das humanitäre Argument und parallel dazu eben die Verpflichtung des Eigentums. Letztere ist explizit im Grundgesetz geregelt. So hat das Eigentum selbstverständlich auch den Einbrechern zu dienen. Schließlich gehören sie zur (All)Gemeinheit dazu. Die Allgemeinheit umfasst derzeit rund 7 Mrd. Menschen. Hierzu beziehen wir uns auf den Artikel 14 Satz 2 … [dejure], der wie folgt lautet:
(2) Eigentum verpflichtet.
Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Mit dieser angepeilten Novellierung des Rechts zur Besserstellung von Einbrechern will die Bundesregierung lediglich auf aktuelle Praktiken und Entwicklungen der EU reagieren, die bereits maßgeblich von Deutschland mit in diese Richtung vorangetrieben wurden. Analog zu den zahllosen Facharbeitern die derzeit von Afrika aus nach Europa drängen und sich auf diese humanitären Maßnahmen verlassen können, müssen wir vergleichbare Gruppen auch innerhalb der EU total gleichstellen. Alles andere ist diskriminierend und darf deshalb nicht sein.
Praktizierte Parallelen
Jetzt gibt es natürlich ganz schlaue Leute, die meinen, dass man diese Situationen gar nicht miteinander vergleichen kann. Sie sind der Meinung, dass man Einbrecher nicht fördern muss. Genau da liegt aber der Trugschluss. Einbrecher sind von Haus aus nicht kriminell sondern hochgradig bedürftig. Sie benötigen dringend materielle Güter, sonst würden sie ja ihrem originären Erwerb nicht nachgehen. Wären sie kriminell, dann säßen sie ausnahmslos im Gefängnis. Solange sie dort aber nicht einsitzen, gelten immer noch die zur Zeit praktizierten humanitären Grundsätze. Jene Werte, die wir auch den zu uns strömenden Facharbeitern angedeihen lassen.
Damit sich alles besser anhört, nennen wir letztere Gruppe logischerweise “Flüchtlinge“, ungeachtet ihrer Gruppenzusammensetzung, die auch eine andere Titulierung zulassen würde. Das unterstreicht ihr Hilfsbedürftigkeit und sagt nichts über Fluchtursachen. Das können wir problemlos auf die darbenden Einbrecher übertragen, um erst gar keine Diskriminierung aufkommen zu lassen. Nennen wir diese Gruppe künftig “Umverteilungsfachkräfte” oder gerne auch “Eigentumsübertragungsexperten” und schon hat der gesamte Vorgang einen viel besseren Klang. Die faktische Notlage der beiden Gruppen sind nicht immer, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle vergleichbar. Warum also sollte man Einbrechern das verwehren, was selbst abgelehnten Asylbewerbern und reinen Wirtschaftsflüchtlingen zugestanden wird?
Alte Rechtsnormen über Bord werfen
Kurz um, man sollte nicht so sehr auf die völlig veralteten Rechtsnormen schielen. Jetzt ist gerade Recht was der Zersetzung und Spaltung der aktuellen Gemeinschaft dient, damit man die neu zu formende EU-Masse-Mensch leichter dirigieren kann. Aus der Sicht einer effektiven Volksbewirtschaftung mit maximaler Ausbeute für jedermann leicht nachzuvollziehen. Dabei geht es auch nicht um das Wohl des Individuums, sondern der Elite. Wir haben in jeder Hinsicht Eile was diesen Themenkomplex anbelangt. Das alles muss kurzentschlossen durchgezogen werden, bevor hier jemand auf den Trichter kommt, die aktuelle Regierung zum Teufel zu jagen, weil sie Recht nicht mehr von ihren seltsamen, eigenen Lobby-Phantasien trennen kann.
Das weiß auch Mutter Terroresia nur zu gut und schweigt sich deshalb zu diesem Thema aus, bis sie ihre Machtverlängerung im September in der Tasche hat. Immerhin war es der SPD Spitzenkandidat Martin Schulz, der feststellte, dass die zu uns kommenden Flüchtlinge wertvoller als Gold seien. Er hat allerdings nicht weiter spezifiziert für wen genau dieser goldige Wertzuwachs gilt oder ob er an Schleppergeschäften beteiligt ist. Das müssen wir auch nicht für die Einbrecher näher darlegen, aber die sind mindestens ebenso goldig und zum Teil schon erheblich besser integriert. Jetzt müssen wir sie nur noch korrekt schützen und stützen. Hoch lebe der Rechtsstaat.
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