Beim StreamOn-Tarif der Telekom werden bestimmte Streaming-Angebote wie Netflix, YouTube oder Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Praktisch für Nutzer, ein Dorn im Auge der Verfechter der Netzneutralität. Jetzt sagt die Bundesnetzagentur: Das Prinzip ist in Ordnung, im Detail muss das Unternehmen aber nachbessern. Andere Anbieter ziehen schon nach. „Ihr Datenvolumen ist bald aufgebraucht“ – […]
The post Bundesnetzagentur erlaubt Prinzip von StreamOn – doch Telekom muss nachbessern appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.