Köln ist und bleibt Medienstandort Nummer eins in NRW. Die Millionenstadt am Rhein ist das Zentrum der Kreativwirtschaft. Dies bestätigt nun ein...
Köln ist und bleibt Medienstandort Nummer eins in NRW. Die Millionenstadt am Rhein ist das Zentrum der Kreativwirtschaft. Dies bestätigt nun ein Datenreport, dessen Ergebnisse jüngst in Köln größter Tageszeitung, dem Kölner Stadt-Anzeiger, veröffentlicht wurden. Danach hat Köln auch aus wirtschaftlicher Sicht in den kreativen Branchen wie etwa Rundfunk, Film, Medien oder Werbung die Nase […]
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Köln ist und bleibt Medienstandort Nummer eins in NRW. Die Millionenstadt am Rhein ist das Zentrum der Kreativwirtschaft. Dies bestätigt nun ein Datenreport, dessen Ergebnisse jüngst in Köln größter Tageszeitung, dem Kölner Stadt-Anzeiger, veröffentlicht wurden. Danach hat Köln auch aus wirtschaftlicher Sicht in den kreativen Branchen wie etwa Rundfunk, Film, Medien oder Werbung die Nase vorn. Die Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nimmt das Ergebnis erfreut zur Kenntnis, ist sie doch seit nunmehr über 30 Jahren eng mit dem Standort und besonders den Protagonisten der Medienbranche nicht nur beratend vernetzt.
Köln ist Medienhauptstadt Nummer eins. Nicht nur für viele Medienschaffende klingt diese Aussage vertraut, denn Köln ist und war immer eine starke Medienstadt. Doch in den vergangenen Jahren buhlten auch andere Städte immer stärker um junge Unternehmen aus der Kreativ- und Medienbranche. Dass sich Köln dennoch weiterhin unangefochten an der Spitze der Medienstädte hält, ist an zahlreichen teils ganz unterschiedlichen Punkten festzumachen. Ganz nach dem bekannten Motto des Schriftzugs über der Kölner Nord-Süd-Fahrt „Liebe deine Stadt“ haben wir als Medienrechtskanzlei immer an den Standort Köln geglaubt. So unterstützen wir seit mittlerweile über 30 Jahren die hier beheimateten Medienkonzerne mit unserer juristischen Expertise und stehen den Medienunternehmen mit Rat und Tat beiseite.
So bekleidet Frau Rafaela Wilde, Rechtsanwältin und Partnerin der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE seit Jahrzehnten zahlreiche wichtige Positionen in verschiedenen Gremien der Medienbranche und ist insofern nicht nur juristisch unterstützend tätig, sondern prägt durch ihr eigenes Wirken maßgeblich die Branche. So ist sie unter anderem seit 1994 Justitiarin des Film und Medienverband NRW e. V., seit 2015 Mitglied des Medienausschusses der Industrie- und Handelskammer Köln und seit Dezember 2016 Mitglied des Rundfunkrats des WDR (Westdeutsches Fernsehen).
Dass der nun veröffentlichte Datenreport, den die Stadt Köln in Kooperation mit der Rhein-Energie-Stiftung Kultur in Auftrag gegeben hatte, die mediale Vormachtstellung Kölns in NRW nicht nur gefühlt, sondern auch anhand von klaren Zahlen und Fakten belegt, haben wir verständlicherweise erfreut zur Kenntnis genommen. Die Analyse stützt sich dabei auf amtliche nationale-, sowie regionale Statistiken als auch auf die europäische Statistik Eurostat. Zudem wurden Daten der Fachverbände und Berufsorganisationen ausgewertet.
Köln ist Hauptstadt der Kreativen in NRW
Durchgeführt hat die Studie Michael Söndermann vom Büro für Kulturwirtschaftsforschung Köln. Auftraggeber des Datenreports waren das Kölner Kulturdezernat und die Rhein-Energie Stiftung Kultur. Erfasst wurde nicht nur die Stadt Köln selbst, sondern auch acht umliegende Kreise sowie die Städte Bonn, Aachen und Leverkusen.
Zwar gilt die Kölner Region seit jeher als Nordrhein-Westfalens Zentrum für Kunst, Kultur und Medien. Daher war das Ergebnis im Großen gleichermaßen erwartbar wie im Detail überraschend. Denn die konkreten Zahlen werden wohl selbst die Erwartungen der Auftraggeber positiv übertroffen haben: 112.000 Kreative sorgen in den elf Branchen der Kreativwirtschaft für 13 Milliarden Euro Umsatz. Die Unternehmen, Events und internationalen Leitmessen der Branche sowie die kreativen Einzelakteure produzieren in Köln bis zu 25 Prozent der gesamten NRW-Kultur- und Kreativwirtschaft. So ist es nicht verwunderlich, dass rund 35 % aller Musiker, Schriftsteller, bildenden Künstler und Schauspieler aus ganz NRW in Köln tätig sind. Damit liegt Köln vor Düsseldorf und Duisburg auf Platz 1 der wirtschaftlich stärksten Städte in den entsprechenden elf Teil-Märkten.
Die Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft ist längst aus dem Schatten einer Nischensparte herausgetreten. Heute arbeiten mehr Menschen in der Medienbranche als im verarbeitenden Gewerbe, zu der unter anderem die Automobilbranche (Ford) sowie die Elektroindustrie zählen. Die Statistik-Ergebnisse unterstreichen anschaulich die herausragende Bedeutung des Standortes Köln. Die von der Datenanalyse erfassten Kreativbereiche gehen dabei Hand in Hand mit den durch unsere Kanzlei juristisch abgedeckten Kernbereichen.
Rundfunk
Den stärksten Anteil am Kölner Erfolgsmodell hat die Rundfunkwirtschaft mit 24 % des Gesamtanteils am wirtschaftlichen Umsatz der Kreativhauptstadt. Kein Wunder, vergegenwärtigt man sich einmal, dass allein aus Köln rund ein Drittel des gesamten deutschen TV-Programms stammt. Köln ist Heimat vieler bedeutender TV-, Radio- und Online-Sender. Die Heimat des WDR und der RTL-Senderfamilie ist der führende Produktionsstandort Deutschlands – ein hochkreatives Netzwerk mit renommierten Produktionsfirmen und hochspezialisierten Dienstleistern.
Seit dem erfolgreichen Launch des Musiksenders VIVA im Jahr 1993 betreuen wir von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE unterschiedlichste Projekte im Bereich Rundfunk. Von der Gründung eines Spartenkanals und dessen Lizenzierung, über die Erweiterung der Reichweiten oder Nutzung neuer Technologien, bis zur Begleitung bei medienrechtlichen Verfahren und regulatorischen Fragen. Dabei profitieren unsere Mandanten stets von unseren guten Kontakten zu den Landesmedienanstalten und in die Medienpolitik.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Rundfunksender und Telemedien)
Werbung und Presse
Den zweitgrößten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Kreativhauptstadt Köln hat die Werbebranche mit 21 %- hier vor allem die zahlreichen Werbeagenturen, die sich wiederum auf zahlreiche unterschiedliche Teilbereiche spezialisiert haben. Gefolgt wird dieses Segment von der Presse mit immerhin noch 14 %. Erwähnt werden muss hier zuvorderst die DuMont Mediengruppe GmbH & Co. KG. Zur Mediengruppe zählen vor allem die lokalen Zeitungen Kölner Stadtanzeiger, der Kölner Express und die Kölnische Rundschau.
Und auch hier: Ob Presserecht, klassische Print- oder TV-Kampagne oder Viral Marketing und Product Placement – die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren verlässlicher Partner und steht zahlreichen Unternehmen und Persönlichkeiten beratend zur Seite.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Werbung und Presserecht)
Software und Games
Die meisten Beschäftigten hingegen zählen laut Statistik nicht die vermuteten „Big Player“, sondern, für viele sicherlich überraschend, die Software- und Games-Industrie.
So hat unter anderem Microsoft seine zweitgrößte Niederlassung in Köln. Auch der weltweit operierender Hersteller und Publisher von Computer- und Videospielen Electronic Arts (EA) hat seinen deutschen Hauptsitz in Köln. Ebenso die Turtle Entertainment GmbH, Betreiberin von Europas größten E-Sports-Ligen, beispielsweise der Electronic Sports League (ESL) sitzt in Köln. Insofern nur folgerichtig, dass mittlerweile seit Jahren die Gamescom in Köln beheimatet ist. Die Gamescom ist, gemessen nach Ausstellungsfläche und Besucheranzahl, die weltweit größte Messe für interaktive Unterhaltungselektronik, insbesondere Video- und Computerspiele. Das Who is Who der Herstellerbranche aus aller Welt präsentieren hier jedes Jahr die neuesten Games. So zog die Gamescom allein im letzten Jahr über 345.000 Besucher an.
So versteht es sich, dass wir als etablierte Medien- und IT-Rechtskanzlei auch im Bereich Software-und Gamesrecht aktiv sind und seit vielen Jahren den Markt aus juristischer Sicht mit prägen. Die rechtliche Beratung und Begleitung von Software- und IT-Projekten in all ihren Facetten zählt zu den Kernkompetenzen unserer in diesem Bereich tätigen Anwälte. Neben dem notwendigen umfassenden juristischen Know-how verfügen wir auch über eine fundierte Branchenkenntnis.
Auch der Bereich Computer- und Videospiele ist ein immer noch wachstumsstarker Teil der Medienwirtschaft. Hier bestehen weiterhin wenige Sonderregeln. Ob klassisches Konsolengame oder Online-Spiel, ob Casual- oder Hardcore-Game, Entwicklerstudio oder Publisher – die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE spricht die Sprache der Branche und kennt ihre rechtlichen Problemfelder. Und dies ist auch von Nöten, denn der Umgang mit Computerspielen in den einzelnen Rechtsgebieten setzt nicht nur große juristische Expertise, sondern auch hervorragende Branchenkenntnisse voraus. Das gilt gleichermaßen sowohl für die Entwicklung, den Vertrieb, als auch die Auswertung und Finanzierung.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Software- und Gamesrecht)
Filmwirtschaft
Aus der aktuellen Auswertung geht hervor, dass die Filmwirtschaft maßgeblicher Erfolgsfaktor der Kreativ-Hauptstadt Köln ist. Daran hat auch der unter anderem in unseren Büroräumlichkeiten ansässige Film- und Medienverband NRW einen nicht unerheblichen Anteil. Im Bereich Film- und Fernsehen sind wir von der Sicherung der ersten Stoffidee zum Drehbuch, über Film- und Fernsehförderung und Verträge für Stab und Crew, bis hin zur umfassenden Auswertung in Kino, TV und Web beratend tätig. Wir sind auch hier seit vielen Jahren zuverlässiger Partner bei der Realisierung und Finanzierung von Produktionen in allen Produktionsstufen.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Film und Fernsehen
Verlagswesen
Auch der Kölner Buchmarkt ist weit über NRWs Grenzen hinaus bekannt – mit Akteuren wie dem Emons Verlag, dem Dumont Verlag, dem Kiepenheuer & Witsch Verlag, dem Bastei Lübbe Verlag oder dem Taschen Verlag sind zahlreiche international renommierte Verlage in Köln beheimatet. Zudem findet hier jährlich die prestigeträchtige Lit.Cologne mit zahlreichen internationalen Topstars der Literaturszene statt.
Ob Roman oder Kochbuch, Erstlingswerk oder Bestsellerautor – das Verlagsrecht eröffnet große Gestaltungsräume, die man zum eigenen Vorteil nutzen sollte. Nicht zuletzt das gesteigerte Interesse der Film- und Fernsehindustrie an guten Geschichten und Biographien ermöglichen Autoren und Verlagen eine Verwertung des geistigen Eigentums über die Branchengrenzen hinaus – eine optimale Vertragsgestaltung vorausgesetzt. Hier haben wir unseren Mandanten in den letzten Jahren mit großem Erfolg Türen öffnen können. Übrigens, Hörbuch und eBook können wir auch.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Autoren und Verlage)
Musikwirtschaft
NRWs Musikwirtschaft mit dem Standort Köln als dessen Zentrum – Komponisten, Musiker, Interpreten und Ensembles, Musikverlage, Produzenten, Labels, Konzert-, Veranstaltungs- und Promotionagenturen, Veranstalter und der Musikfachhandel – findet seit jeher weit über NRW hinaus Gehör. Mit einem jährlichen Umsatz von fast zwei Mrd. Euro erwirtschaftet sie 30 % des bundesweiten Gesamtumsatzes. Und Köln ist dabei das Zugpferd. In einer sich rasant veränderten Musikindustrie begleiten wir unsere Mandanten seit fast 30 Jahren in allen Aspekten des Musikschaffens und der Musikverwertung – ob klassisch, Rock, Pop oder Rap.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Musik)
Kunstmarkt
Mit wenigen Beschäftigen, jedoch einem hohen Jahresumsatz trägt schließlich auch der Kunstmarkt seinen Teil zum Ganzen bei. Neben Branchen-Koryphäen wie z.B. dem Auktionshaus Lempertz, der Galerie Boisserée oder auch der Galerie Michael Werner sind vor allem die Messen „Art Cologne“ und die „Art Fair“ weltweit bekannt. Nicht zu vergessen die weltweit renommierten Kölner Museen. Hier zu nennen sicherlich vorneweg das Museum Ludwig sowie das Wallraff-Richartz-Museum.
Als renommierte Kölner Kanzlei beraten wir mit viel Herzblut Kunstschaffende, Kunsthändler und Sammler, Museen oder Mäzene zu allen juristischen Fragen im Bereich Kunst und Kultur. Dabei sind die Begriffe Kunst und Kultur nicht nur vielfältig, sondern bedürfen einer ebenso differenzierten Betrachtung der jeweiligen rechtlichen Anforderungen. Den auch im juristischen lässt sich über die „Kunst“ trefflich streiten! Denn was sich genau unter diesem Begriff im juristischen Sinne verstehen lässt und ab wann ein Werk tatsächlich geschützt ist, lässt sich nur im Einzelfall abwägen. Umso wichtiger ist es, Fragen im Vorhinein zu klären. Nicht zuletzt, da sich auch die Kunst den Entwicklungen im Bereich der neuen Medien nicht verschließen kann.
(Infos zu unserem Leistungsspektrum hier: Kunst und Kultur)
WILDE BEUGER SOLMECKE – Die Kölner Medienrechtskanzlei
Festzuhalten bleibt: Köln ist und bleibt Medienstandort Nummer eins in NRW. Aus unserer Sicht als Rechtsanwälte unterliegt kein Rechtsgebiet einem solchen rasanten und stetigen Wandel wie der gesamte Bereich des Medienrechts. Klassische Gebiete des Medienrechts, wie Presse- und Verlagsrecht, Rundfunkrecht (Radio und Fernsehen), Musik- und Filmrecht, werden durch die technischen Weiterentwicklungen vor stets neue Fragen und Herausforderungen gestellt. Insbesondere das Recht der neuen Medien verändert die gesetzten Parameter und verlangt von seinen Akteuren eine hohe Dynamik und Flexibilität.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit ihrem Hauptsitz in Deutschlands Medienhauptstadt Köln ist seit fast 30 Jahren im Bereich Medien- und Urheberrecht tätig. Rechtsanwältin Rafaela Wilde und ihr Team sind in dieser Zeit nicht nur mit den rasanten Entwicklungen gewachsen, sondern haben diese nicht zuletzt mit aufgebaut und vorangetrieben.
Wir agieren bundesweit an allen wichtigen Medienstandorten und in allen Sparten der Medien- und Unterhaltungsindustrie. Neben unseren langjährigen detaillierten Fach- und Praxiskenntnisse, verfügen wir über ein weit verzweigtes Netz an relevanten Kontakten – sowohl in der Industrie als auch der Medienpolitik. Dies bringen wir gerne für unsere Mandanten ein.
Gerne können Sie und unter der Rufnummer 0221 / 9688 8179 71 (Beratung bundesweit) anrufen oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren!
tsp/ahe
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