Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine VW-Fahrerin kein Anfechtungsrecht gegen einen VW-Vertragshändler wegen arglistiger Täuschung hat. Der Händler habe selbst nichts von den Abgasmanipulationen bei den Dieselmotoren bei VW gewusst. Die Täuschung des Herstellers sei ihm auch nicht zuzurechnen. Die betroffene VW-Fahrerin hatte einen VW Tiguan bei einem Vertragshändler der Marke Volkswagen gekauft, in […]
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