In einem von unserer Kanzlei geführten Filesharing-Verfahren hat das AG Braunschweig klargestellt, dass Rechteinhaber an die Verteidigung des abgemahnten Anschlussinhabers keine zu strengen Anforderungen stellen dürfen. Es reicht weiterhin, darzulegen, dass eine nahe Angehörige Zugriff auf den gemeinsam genutzten PC hatte – auch, wenn es aufgrund ihrer begrenzten PC-Kenntnisse unwahrscheinlich sei, dass sie das Filesharing […]
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