Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Ferrari die Löschung seiner Markenrechte für „Testarossa“ hinnehmen muss. Ferarri habe die Marke in den...
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Ferrari die Löschung seiner Markenrechte für „Testarossa“ hinnehmen muss. Ferarri habe die Marke in den vergangenen 21 Jahren nicht ausreichend genutzt. Nun wird der deutsche Spielzeughersteller Autec unter dem Namen wohl bald Rasierer und Fahrräder verkaufen. Der Nürnberger Kurt Hesse, Vorsitzender der Spielzeugfirma Autec AG und ehemaliger Eigentümer der […]
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Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Ferrari die Löschung seiner Markenrechte für „Testarossa“ hinnehmen muss. Ferarri habe die Marke in den vergangenen 21 Jahren nicht ausreichend genutzt. Nun wird der deutsche Spielzeughersteller Autec unter dem Namen wohl bald Rasierer und Fahrräder verkaufen.
Der Nürnberger Kurt Hesse, Vorsitzender der Spielzeugfirma Autec AG und ehemaliger Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion, hatte sich die Markenrechte an „Testarossa“ gesichert. Und dies, obwohl diese eigentlich noch für den italienischen Autohersteller Ferrari eingetragen waren.
Der Ferrari Testarossa, der u.a. durch die Serie Miami Vice, den Schauspieler Alain Delon und den Musiker Elton John bekannt geworden war, wurde in Italien von 1984 bis 1996 hergestellt. Seit der Einstellung des Vertriebs der Autos werden für die alten Testarossas aber nur noch Ersatzteile angeboten; zudem werden die Autos gewartet, repariert und aufbereitet.
Trotzdem wollte Ferrari seine Markenrechte an dem Autonamen nicht abgeben und legte gegen die Markeneintragung zunächst Widerspruch beim Deutschen und Europäischen Markenamt ein. Daraufhin beantragte der Spielzeugfabrikant die Löschung der alten deutschen sowie internationalen Marke Testarossa, um die Marke künftig selbst nutzen zu können. Mit einer Klage vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf hatte er nun Erfolg. Ferrari muss der Löschung zustimmen (Urt. v. 02.08.2017, Az. 2a O 166/16). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Kein Markenschutz bei mangelnder Benutzung
Entscheidend in diesem Rechtsstreit war die Frage, ob Ferrari seine Marke noch ausreichend genutzt hatte. Denn nach dem deutschen Markengesetz verliert der Markeninhaber das Recht, Dritte von der Nutzung der betreffenden Marke auszuschließen und Schadensersatz zu verlangen, wenn er selbst die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs nicht benutzt hat, § 25 Abs. 1 MarkenG. Nach § 26 Abs. 1 MarkenG muss es im Inland eine ernsthafte Benutzung gegeben haben.
Ferrari stellt diese Wagen aber seit 21 Jahren nicht mehr her, sondern betreibt nur noch die Wartung, Reparatur und Aufbereitung der alten Testarossas. Das italienische Unternehmen meinte jedoch, dass das reicht und sah das Kriterium der ernsthaften Benutzung als erfüllt an.
Das Gericht sah dies jedoch anders. Das Unternehmen habe diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari und nicht unter der Marke „Testarossa“ erbracht. Außerdem habe die Nutzung von Testarossa im Ersatzteilgeschäft einen zu geringen Umfang. Damit war klar: Ferrari nutzte die Markenrechte im Inland nicht ausreichend. Somit müsse der italienische Konzern der Löschung der deutschen und der internationalen Marke zustimmen.
Kurt Hesse kann die Markenrechte dann für seine Produkte wie Fahrräder, E-Bikes und Rasierer nutzen. Ansonsten stellt das Unternehmen unter anderem ferngesteuerte Schiffe, Autos und Flugmodelle her.
Allerdings kann Ferrari noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen, sodass ein endgültiges Ergebnis noch abzuwarten bleibt.
Urteil als Alarmsignal für Autoindustrie?
Man kann davon ausgehen, dass dieses Urteil – sollte es rechtskräftig werden – auch bei anderen Herstellern zu ähnlichen Ergebnissen führen kann, wenn diese ihre Marken nicht mehr nutzen. Theoretisch sind dann sogar Fälle denkbar, in denen direkte Wettbewerber eine Marke für sich nutzen könnten. Insofern kommt dem Urteil tatsächlich eine alarmierende Wirkung zu. Auch wenn im vorliegenden Fall die Marke nun durch den Spielzeughersteller für Fahrräder, E-Bikes und Rasierer genutzt werden soll und nicht für Autos.
euc/ahe
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