Will ein Unternehmen gegen online verbreitete Schmähkritik oder unwahre Behauptungen vorgehen, stellt sich die Frage, wo sie den Schädiger verklagen können. Immerhin sind derartige Beiträge weltweit abrufbar. Der EuGH sagt nun: Sie müssen da klagen, wo ihr Interessensmittelpunkt ist, weil sie dort am stärksten verletzt sind. Dieser Ort kann vom Firmensitz abweichen. Unternehmen steht, ähnlich […]
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