Künftig sollen Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte bei Bestechung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. In besonders schweren Fällen sind auch fünf Jahre Haft möglich.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den vom Justizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gebilligt. Künftig sollen niedergelassene Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte bei Bestechung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. In besonders schweren Fällen sind auch fünf Jahre Haft möglich.
„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, sagte Justizminister Heiko Maas. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, welche dem Behandler am meisten einbringt.“