Vermieter sind dazu verpflichtet, haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung aufzuschlüsseln, sodass Mieter in ihrer Steuererklärung diese steuermindernd geltend machen können. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter können nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) haushaltsnahe Dienstleistungen (wie beispielsweise Gartenpflege, Hausreinigung oder Handwerkerleistungen) absetzen. Doch woher weiß man […]
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