Das Internet bietet zahlreiche Bewertungsportale. Dienstleister, Ärzte, Reiseportale, Hotels: alles darf bewertet werden. Das OVG Münster hat nun entschieden, dass das Portal „fahrerbewertung.de“ weder dort abgegebene Bewertungen zum Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer noch deren Autokennzeichen veröffentlichen darf. Das sei in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Das Online-Portal www.fahrerbewertung.de bietet Verkehrsteilnehmern, andere Autofahrer anhand ihres Fahrverhaltens unter Angabe […]
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