Im ersten derartigen bundesgerichtlichen Urteil hatte der BGH im September 2016 (Az. VII ZR 14/16) entschieden, dass sich ein Fußballverein, in diesem Fall der 1.FC Köln, die gezahlte Verbandsstrafe von randalierenden Fans zurückholen kann und verwies die Sache an das OLG Köln zurück. Das OLG Köln verurteilte den Böllerwerfer daraufhin zu einer Zahlung von 20.340 […]
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