Mit Beschluss vom 25.09.2017 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Abänderungsantrag des Vorhabenträgers eines Windparks in Hünxe abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung der Klage des von KALDEWEI RECHTSANWÄLTE vertretenen Klägers bleibt daher nach wie vor bestehen, weshalb der Windpark faktisch stillgelegt ist.