Das LG Osnabrück hat entschieden, dass ein Fitnessstudio die Mitgliedsbeiträge eines Klägers für die Zeit der Corona-Schließung zurückzahlen muss. Der Vertrag dürfe auch nicht um die entsprechenden Monate verlängert werden. Nutzen Sie unser Musterformular und fordern auch Sie die gezahlten Beiträge zurück. Während der Corona-Pandemie mussten Fitnessstudios zeitweise schließen. Die Mitgliedsbeiträge indes wurden vielfach weiterhin eingezogen. Was gilt nun in den Zeiten behördlicher Schließungen in Bezug auf die gezahlten Mitgliedsbeiträge? Sind diese vom Fitnessstudiobetreiber zu erstatten? Mit diesen Fragen hatte sich nun das Landgericht (LG) Osnabrück in einer Berufungsentscheidung zu befassen und bestätigte die Entscheidung des Amtsgericht (AG) Papenburg, wonach…
Der Beitrag Rückzahlung wegen Corona-Schließung: Fitnessstudio muss Beiträge erstatten -Nutzen Sie unser Musterschreiben erschien zuerst auf WBS LAW.