Ein kürzlich ergangener Beschluss des ArbG Hamburg bestätigt, dass ein Unternehmen seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT und anderen IT-Tools mit KI am Arbeitsplatz gestatten kann, ohne den Betriebsrat zu konsultieren. Der Konzernbetriebsrat hatte versucht, den Einsatz dieser Technologien per Eilverfahren zu unterbinden, scheiterte jedoch vor Gericht. Das Arbeitsgericht (ArbG) […]
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