Wer ohne TÜV und ohne Führerschein fährt, dem drohen gleich zwei Verurteilungen. Dies sei möglich, da kein sogenannter Strafklageverbrauch eingetreten sei, so das OLG Zweibrücken. Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer weiteren Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht entgegen, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht- und dasselbe Fahrzeug betreffen. […]
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