Ein Auszubildender des Springer-Konzerns kritisierte auf YouTube unter dem Titel “Wie entsteht eine Lüge” die Hamas-Berichterstattung seines Arbeitgebers und erhielt dafür die Kündigung. Das ArbG Berlin hielt die Kündigung nun für rechtmäßig. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer-Konzern für wirksam erachtet, der ein Video […]
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