Die juristische Einstufung von „Ausländer raus“
Ich will Euch ja wirklich nicht den Spaß an Eurer Hausdurchsuchung oder fristlosen Kündigung verderben, aber weil wir doch gerade das große Grundrechtsjubiläum haben … Das Bundesverfassungsgericht hat am 4.2.2010, 1 BvR 369/04, beschlossen, dass „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne weiteres Volksverhetzung ist: 2. Die Aussagen auf dem Plakat „Aktion Ausländerrückführung […]