Pflanzliche Ersatz- oder Alternativprodukte kommen wegen EU-Rechts häufig mit kreativen Bezeichnungen daher. So darf Pflanzenmilch nicht als „Milch“ bezeichnet werden und veganer Käse nicht als „Veggie-Cheese“. Doch es muss genau hingesehen werden, ob Produktbezeichnungen tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen. Vegane und vegetarische Alternativen in der täglichen Ernährung finden immer mehr Anklang […]
Der Beitrag Veggie-Käse, Hafermilch & Co.: Die Probleme mit der Kennzeichnung von pflanzlichen Alternativprodukten erschien zuerst auf WBS.LEGAL.