Das OLG Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Der Expressversand kostet Kunden einen Euro mehr als der Standardversand. „Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher zulässig. Sie dürfen beim Online-Shopping nicht voreingestellt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat per Urteil […]
Der Beitrag Teure Versand-Gebühr: Onlineshop darf Expresszuschlag nicht voreinstellen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.