Ein Pkw-Halter aus NRW zog wegen eines Knöllchens bis vor das BVerfG. Der Grund: Er sah es als ungerechtfertigt an, dass er für den Fahrer des Autos gehalten wurde, nur weil er dessen Halter sei – und gewann. Wer Fahrzeughalter ist, sei nicht automatisch auch Fahrer. Bei einem Parkverstoß ist […]
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