Die Telekom muss Konkurrenten Zugang zu ihren Kabeln geben. Das VG Köln entschied im Eilverfahren, dass die Telekom der Deutschen Glasfaser Zugang zu sogenannten Leerrohren des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes gewähren muss. Internetkabel in Deutschland sind gebündelt in unterirdischen Rohren verlegt. Die einzelnen Kabel gehören dabei verschiedenen Unternehmen, wie z.B. der […]
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