Ein Unternehmen aus Werl wurde dazu aufgefordert, seine Kleidungsartikel mit dem traditionellen Jagdspruch „Horrido!“ nicht mehr weiter zu verkaufen. In einem anwaltlichen Schreiben verweist auf ein EU-Markenrecht an dem Spruch. Die Geschäftsführerin hält den Betrieb aufrecht und geht dagegen rechtlich vor. „Horrido!“ ist unter Jägern Begrüßung, Hochruf und Trinkspruch zugleich […]
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