Das LG Hamburg musste die Frage entscheiden, inwieweit der Synchronsprecher, Synchronregisseur und Dialogbuchautor der Animationsserie „Robin Hood – Schlitzohr von Sherwood“ eine Leistung erbracht haben, die urheberrechtlich geschützt ist. Wichtig war dabei die Frage, ob bei den Leistungen ein kreativer Spielraum gegeben oder ob der Gestaltungsspielraum auf Null reduziert war. […]
Der Beitrag Anspruch auf Vergütung und Nennung: Rechte von Synchronsprechern und -regisseuren gestärkt erschien zuerst auf WBS.LEGAL.