Das ArbG Siegburg hat die Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der eine Kollegin sexuell belästigt hatte, indem er ihr auf den Po schlug. Solche oder ähnliche Vorfälle sind leider keine Seltenheit und führen oft, aber nicht immer, zur Kündigung. In solchen Fällen ist daher eine fundierte Rechtsberatung häufig unerlässlich, um die […]
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