Vom subtilen Unterschied zwischen Transfrauen und Nazis
Zum Stand von Deutschland. Die falsche Anrede einer (trans) Frau als Mann oder umgekehrt nennt man Misgendern. Das ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, entschied nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Mit dem Eilbeschluss (v. 18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24). — Diana Gläßer (@DianaGlaesser) September 4, 2024 Siehe auch hier. […]