Die BaFin rät Verbrauchern dringend, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungsansprüche hin zu überprüfen. Diese Empfehlung folgt auf zwei aktuelle Urteile des BGH vom 9. Juli 2024, in denen dieser erstmals einen möglichen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei unwirksamer Zinsanpassungsklausel bestätigt hatte. Insbesondere Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben. […]
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