Ein desinfizierendes Handgel ist kein Kosmetikprodukt. Daher greift für das Handgel einer Drogeriemarktkette eine Ausnahme von der EU-Biozid-Verordnung nicht. Ohne Zulassung oder Registrierung darf es deshalb nicht weiter verkauft werden, so das VG Karlsruhe. Eine bundesweit bekannte und aktive Drogeriemarktkette bietet unter der Bezeichnung „Reinigungs-Handgel“ sowie „Reinigendes Handgel“ drei Produkte […]
Der Beitrag Verkaufsverbot für Drogeriemarktkette: Desinfizierendes Handgel ist kein Kosmetikprodukt erschien zuerst auf WBS.LEGAL.