Mundpflegesprays mit dem Wirkstoff Cannabidiol sind nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf als Lebensmittel einzuordnen. Damit darf ein Düsseldorfer Unternehmer seine Produkte nicht mehr verkaufen. Eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten (als CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte), umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ […]
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