Um sich auf Social Media wegen der Beleidung eines Politikers strafbar zu machen, braucht es nur eine rechtswidrige Äußerung. Auf eine Mindestanzahl an Followern komme es dabei nicht an, so das OLG Zweibrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass es für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber […]
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