1,32 Promille durch Pralinen? Diese Ausrede eine Autofahrers hielt das AG Frankfurt für wenig glaubhaft und entzog einem überführten Autofahrer die Fahrerlaubnis. Eine solche Blutalkoholkonzentration könne zwar z.B. durch den Verzehr von mindestens 132 Mon-Cherie-Pralinen zustande kommen, doch eine solche Alkoholzunahme nicht zu bemerken, sei unzweifelhaft “gelogen”. Das Amtsgericht (AG) […]
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