Es kommt nicht selten vor, dass sich Gerichte mit der Auslegung von einzelnen Nachrichten auseinandersetzen müssen. Im vertraglichen Kontext wird dadurch ermittelt, was denn nun tatsächlich von den Parteien gewollt war. Im Falle eines kurz angebundenen Ferrari-Käufers ging es vor dem LG München dabei aber nicht um einen ganzen Satz, […]
Der Beitrag OLG München zu Ferrari-Kauf: „Ups 😬“ ist keine Zustimmung zur Fristverlängerung erschien zuerst auf WBS.LEGAL.