„Endlich Urlaub! Neues Familien-Glück auf Mallorca“. So betitelte die Boulevard-Zeitschrift „FREIZEIT SPASS“ einen Beitrag über das Anwesen der Familie Schumacher. Illustriert wurde es mit einer Drohnenaufnahme der Ferienvilla. Warum dies keinen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Ex-Formel 1-Weltmeisters und dessen Familie darstellt, hat nun der BGH entschieden. Die im […]
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