Die Datenübermittlung rückständiger Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn sich Haupt- und Nebenforderungen nicht klar voneinander trennen lassen. Ein Schuldner kann bei unrechtmäßiger Datenübermittlung durch seinen Vertragspartner an eine Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA den Widerruf der Übermittlung verlangen. Im Falle einer Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs […]
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