Nach Überzeugung des BAG haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge – und zwar genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch gelte bereits ab der ersten Überstunde. Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde den gleichen Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen damit nicht […]
Der Beitrag Vollzeitquote diskriminierend: BAG zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte erschien zuerst auf WBS.LEGAL.