Das LAG Köln hat entschieden, dass die Rücknahme einer Homeoffice-Erlaubnis bei zeitgleicher Versetzung des Arbeitnehmers an einen 500 km entfernten Betrieb nicht erlaubt war. Arbeitgeber müssen nicht nur dringende betriebliche Gründe für eine solche Entscheidung darlegen, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmer umfassend berücksichtigen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erklärte den […]
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