Ein Mann zeigte auf einer Anti-Israel-Demonstration eine Geste, die von Zeugen und der Presse als „Hitler-Gruß“ interpretiert wurde. Eine identifizierende Berichterstattung darüber sei zulässig, urteilte das LG Berlin II. Sie diene der Veranschaulichung antisemitischer Tendenzen in der Öffentlichkeit – das müsse man zeigen dürfen. Die Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattungen […]
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