Dem Begriff „Aktivator“ fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, um als Marke für Gewürze eingetragen werden zu können. Dies hat das BPatG entschieden und dabei herausgestellt, dass das Wort u.a. in der Chemie und Medizin verwendet werde, um Substanzen oder Mechanismen zu beschreiben, die eine Aktivierung bewirken. Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, […]
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