Personenbezogene Daten müssen durch eine Behörde nicht zwingend Ende-zu-Ende verschlüsselt sein, da eine Transportverschlüsselung gemäß der DSGVO zumeist ausreicht. Dies hat das OVG Münster entschieden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Behörden personenbezogene Daten nicht zwingend mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermitteln müssen. Eine Transportverschlüsselung, beispielsweise durch eine Transport Layer Security […]
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