Ein Mann soll in einem Facebook-Chat rechtsextremistische Aussagen getätigt haben. So jedenfalls behaupteten das zwei Artikel. Die Quelle: Eine html-Datei, die von einem Hacker stammte. In einem solchen Fall treffen Journalisten jedoch strenge Prüfpflichten dahingehend, ob die Informationen echt sind, so das OLG Frankfurt a.M.. Eine Autorin konnte diesen Anforderungen […]
Der Beitrag Strenge Prüfpflichten für Journalisten: Wenn ein Hacker die Artikel-Quelle ist erschien zuerst auf WBS.LEGAL.