Was andere Geheimdienste dem BND verraten, bleibt oft unter Verschluss – selbst Jahrzehnte später. Eine Journalistin wollte historische Akten einsehen, doch der Geheimdienst blieb stur. Er berief sich auf die sog. „Third Party Rule“ und war damit abschließend vor dem BVerwG erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass bestimmte Informationen […]
Der Beitrag BVerwG zur „Third Party Rule“: Journalistin hat keinen Anspruch auf ungeschwärzte BND-Unterlagen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.