Eventim darf seine Nutzer beim Ticketkauf nicht durch eine bestimmte Gestaltung zum Abschluss einer Versicherung drängen. Das hat das OLG Bamberg entschieden. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Pop-up-Fenster mit der Formulierung „Ich trage das volle Risiko“ unzulässig in die Entscheidungsfreiheit von Kunden eingreift. Das Urteil […]
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