Google wollte sich mit einer einzigen Einwilligung Zugriff auf Nutzerdaten aus über 70 Diensten sichern. Der vzbv klagte – mit Erfolg. Das LG Berlin erklärte den pauschalen Einwilligungsprozess für rechtswidrig und rügte vor allem fehlende Transparenz und Freiwilligkeit. Wer ein Google-Konto anlegen wollte, sollte mit nur einem Schritt der Datenverarbeitung […]
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