Ein Unternehmen vermittelte online personalisierte Zweitmarkt-Tickets und wollte das gesetzliche Widerrufsrecht ausschließen. Das KG Berlin jedoch untersagte dies jetzt. Das KG betonte, dass Vermittler sich nicht auf Ausnahmen für Veranstalter berufen könnten. Ein Unternehmen, das online personalisierte Eintrittskarten für Veranstaltungen aus dem Zweitmarkt vermittelt, darf das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher […]
Der Beitrag Online-Vermittler von Zweitmarkt-Tickets darf Widerrufsrecht nicht ausschließen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.